Beratung vom Profi

Für den Erwerb als auch die Zündung eines Feuerwerkes müssen verschiedene Richtlinien und Gesetzesvorgaben beachtet und eingehalten werden. Oft sind diese bürokratischen Notwendigkeiten ausschlaggebend für die Entscheidung gegen ein Feuerwerk. Doch das muss nicht sein, denn wir stehen Ihnen gern beratend zur Verfügung - egal, ob wir am Ende das feuerwerk für Sie ausführen, oder Sie in einem der vielen Onlineshops selbst ein wenig Feuerwerk bestellen. Eine Sondergenehmigung muss zum Beispiel nicht immer eingeholt werden. Dies ist von der Produktklasse des gewünschten Artikels abhängig. So können zum Beispiel Rauch- und Lichterzeugende Produkte (Klasse F1 und T1) ganzjährig erworben und auch gezündet werden. Dennoch gibt es dabei Dinge wie Alter und örtlichkeit zu berücksichtigen, wozu wir Sie gern aufklären. Lediglich bei Artikeln der Kategorie F2 (z.B. Batterien, Raketen, Böller etc.) bedarf es einer Sondergenehmigung vom Ordnungsamt, da der Erwerb dieser Kategorie lediglich zu Silvester frei ist. Einen Vordruck für den Antrag dieser Genehmigung senden wir Ihnen gern auf Anfrage zu. Oder liegt die Schwierigkeit bei der richtigen Produktwahl -a uch dazu beraten wir Sie gern! Der große und damit manchmal undurchsichtige Pyro-Markt ermöglicht nicht immer und sofort sofort einen überblick - wir schaffen Klarheit. Zusammen finden wir mit Ihnen die optimale Lösung.



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